Im Rahmen unseres Leistungsangebotes bieten wir kurzfristige oder auch eine stundenweise Vertretungstätigkeit bei einer vorliegenden Verhinderung der Pflegeperson an.
Bitte beachten Sie, dass jeder Pflegebedürftige Anspruch auf diese Leistung hat, der seit mindestens sechs Monaten eine Pflegestufe hat.
Ihre Pflegekasse übernimmt nach Absprache und Betrachtung des jeweiligen Falles die Kosten für unsere Leistungen. Die Übernahme gilt bis zu einer maximalen Höhe von jährlich 1.612,- bzw. 2.418,- €. (Stand: 1. Januar 2015)
Weitere Informationen zur Verhinderungspflege können Sie den nachfolgend aufgeführten Links entnehmen. Für die Richtigkeit der dortigen Angaben über- nehmen wir gemäß unserem Haftungshinweis keine Garantie.
Link: SozialgesetzbuchTräger:
• Sozialstation Neufahrn e.V.Unsere Bürozeiten:
Montag bis Freitag 9:00 - 14:00 Uhr
24 Stunden Rufbereitschaft
Konto-Verbindungen:
VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn e.G.
DE17 7009 3400 0006 4225 00
GENODEF1ISV
Sparkasse Neufahrn
DE88 7005 1003 0000 3046 00
BYLADEM1FSI
Adresse:
Sozialstation Neufahrn e.V.