Die häusliche Pflege von Familienmitgliedern ist eine verantwortungsvolle und zeitintensive Aufgabe. Eigene Wünsche, wie etwas mehr Zeit für sich selbst, die Familie, Hobbies oder auch den Beruf zu haben, sind ohne fremde Hilfe oft nur schwer zu realisieren. Persönliche Kontakte bleiben da schon mal auf der Strecke.
Eine Kostenerstattung durch die Pflegekasse im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes nach § 45b SGB XI ist möglich.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung der Leistungen bei der Pflegekasse.
Träger:
• Sozialstation Neufahrn e.V.Unsere Bürozeiten:
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Sozialstation Neufahrn e.V.