SENTA KONZEPT AUSZUG

Auszug aus dem Konzept der Tagespflege der Sozialstation Neufahrn e.V.

  • Die Tagespflege ist ein Baustein im System der Hilfen für pflege- und hilfsbedürftige Menschen.
  • Sie richtet sich an Personen, die ambulant nicht mehr ausreichend betreut werden können, aber keine Heimunterbringung wünschen.
  • Die Tagespflege ermöglicht einen ganzheitlichen Ansatz und lebensnahe Pflegeplanung.

1. Ziele:

  • Entlastung pflegender Angehöriger.
  • Statuserhaltung, um Heimunterbringung zu vermeiden oder zu verzögern.
  • Verbesserung der psychosozialen Verfassung.
  • Vorbeugung gegen Vereinsamung.
  • Erhaltung bzw. Wiedererlangung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung.

2. Leistungsmerkmale der Tagespflege:

  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr.
  • Fahrdienst: Angebot im Gemeindegebiet Neufahrn, Eching und Hallbergmoos.
  • Raumkonzept: Rollstuhlgerechte Räume mit verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten.
  • Mahlzeiten: Gemeinsame Einnahme von Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee. Speiseplan nach Gästewünschen.

3. Strukturmodell und Pflegeprozess:

  • Die Strukturierte Informationssammlung (SIS) ist der Einstieg in einen vierstufigen Pflegeprozess.
  • SIS erfolgt im Dialog zwischen pflegebedürftiger Person und Pflegefachkraft.
  • Fachliche Einschätzungen in sechs Themenfeldern (z. B. Kognition, Mobilität, Selbstversorgung) werden vorgenommen.
  • Das Konzept basiert auf personenzentrierter Pflege und berücksichtigt individuelle Bedürfnisse.

4. Betreuung:

  • Ressourcenorientierte Gruppenbetreuungsangebote sind Teil des Angebots.

5. Personal:

  • Pflegefachkräfte, Altentherapeutin, Familienpflegerin, Betreuungskräfte nach § 53b, Betreuungshilfskräfte und hauswirtschaftliche Kräfte sind im Einsatz.
  • Interne Qualitätssicherung durch Team- und Fallbesprechungen sowie Fort- und Weiterbildungen.

6. Finanzierung:

  • Die Pflegeversicherung übernimmt Leistungen ab Pflegegrad 2 bis zum jeweiligen Höchstbetrag, einschließlich Fahrtkosten.
  • Kosten für Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten trägt der Pflegebedürftige.
  • Der “Entlastungsbetrag” kann zur Reduzierung des Eigenanteils verwendet werden.

7. Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit:

  • Kooperationen mit umliegenden Einrichtungen im Gesundheitsbereich.
  • Einbindung in lokale Gruppierungen angestrebt.