BERATUNG

Ansprechpartner

Mathias Streit
Leitung, PDL

Stephanie Heinig
Stv. Leitung, PDL

Beratung nach § 37.3/ § 45 SGB XI

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und Pflegegeld bezieht, ist nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung) verpflichtet, einen Beratungsbesuch von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsbesuche sollen eine regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen sein und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen. Dabei stehen Fragen zu Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Lagerungstechniken und Fragen zu Höherstufungsanträgen und Wohnraumanpassung im Vordergrund.

Die Pflegefachkraft, die den Beratungsbesuch durchführt, kann Ihnen mit praktischen Tipps und mit Rat helfen, Probleme zu erkennen und Lösungen anbieten.