(Informationen: Stand xx)
Die Pflegekassen erstatten die Kosten für die reine Pflegedienstleistung in Höhe des jeweiligen Pflegegrad, die wir in der nachfolgenden Tabelle für Sie aufgezeigt haben.
Darüber hinaus anfallende Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung sowie für betriebtsbedingte Investitionskosten können im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen mit den Pflegekassen abgerechnet werden, beziehungsweise von Ihnen selbst getragen werden.
Kosten / Tag | Erstattung € / Monat | |
ohne Pflegestufe | x EUR | Sie zahlen selbst |
Pflegestufe unter 1 | x EUR | x EUR |
Pflegestufe 1 | x EUR | x EUR |
Pflegestufe 1 mit Demenz | x EUR | x EUR |
Pflegestufe 2 | x EUR | x EUR |
Pflegestufe 2 mit Demenz | x EUR | x EUR |
Pflegestufe 3 | x EUR | x EUR |
Sie haben Pflegestufe 1 (mit Demenz) und besuchen unsere Einrichtung in Neufahrn bei Freising an 20 Tagen im Monat:
Kosten für 20 Tage Tagespflege | + x EUR |
Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) | x EUR |
Unterkunft / Verpflegung | + x EUR |
Kosten der Tagespflege | x EUR |
Erstattung der Pflegekasse (Stufe 1 mit Demenz) | - x EUR |
zusätzliche Betreuungsleistungen | - x EUR |
Eigenleistung pro Monat | x EUR |
Auch wenn bei Ihnen keine Pflegestufe besteht, sind Sie bei uns immer herzlich willkommen.
Träger:
• Sozialstation Neufahrn e.V.Unsere Bürozeiten:
Montag8:00 - 16:00 UhrAdresse:
Sozialstation Neufahrn e.V.